Kanalslampe

Welcome L!

Jetzt sollte der blog auf deinem iphone nicht mehr als kleines gefzeltes etwas, sondern als schöne liste erscheinen.

Intersquash sei dank!

Du bist übrigens eingeladen, dich hier auch auszutoben, wenn du lust hast. Also: willkomen in der sandkiste!

viennamixed now iphonized thanks to Dr Anurag Singh (and intersquash.com).

go to:
http://www.intersquash.com/index.php
follow the 2-step instructions and iphonize any site.

almost too easy.

I shouldn´t have said that.
Why?
Well, it just didn´t work.
But once again google, tons of patience and Dr. Anurag Singh and his script saved the day (or rather the iphone version (click to view on pc/mac).
it even works with sonys playstation portable (although the regular blogger version with relative pagewidth is faster).

the final solution now is a little webpage that automatically redirects the user according to the screenwidth of his device.
not too elegant, but working.

check out viennamixed.at.vu

profiwasserrakete


quote from http://www.c-turbines.ch/Wasserrakete.html at 20090826_224655 :
..."Wasserrakete









Liebe Kinder...
Heute lernen wir, wie man aus einer PET-Flasche, Muttis Gartenschlauch und ein paar anderen Utensilien, eine Wasserrakete baut. Diese Teile machen eine ganze Menge Spaß, obschon sie relativ einfach herzustellen sind.




So sieht das gute Stück am Schluss in etwa aus.

Achtung graue Theorie:

Funktionsprinzip:

Ein "Druckkörper" wird zu ca. 1/3 mit Wasser befüllt und auf die Startvorrichtung aufgebracht.
Mit einer Fahrradpumpe (oder Kompressor) wird Druckluftduft in die Flasche gepumpt, (ca. 8 Bar) welche zusammen mit dem Wasser den "Treibstoff" bildet.

Durch ziehen an der gelben Leine wird der Start eingeleitet und die Rakete zum Flug freigegeben...

Wie es ganz genau funktioniert seht ihr in der folgenden Beschreibung.

Ende der grauen Theorie.



Um es vorne weg zu nehmen. Es gibt natürlich tausend Möglichkeiten die Raketen und die Startrampe
zu gestallten. Die hier gezeigte Variante sollte nur eine Idee dazu geben, wie es gemacht werden könnte.
Für den "Hausgebrauch" tut es auch eine Startrampe aus Holz, anstelle von einem Aluring für die Gardena-Kupplung
könnten Kabelbinder verwendet werden und die Übersetzungsvorrichtung kann weggelassen werden. Anstelle nimmt
man zwei Ringschrauben welche das Seil umlenken..."...end of quote.
Go to the original page for the full text.

wtf?


quote from http://www.youtube.com/user/viennois0123 at 20090821_225701 :
..."Sorry, something went wrong.

A team of highly trained monkeys has been dispatched to deal with this situation."...end of quote.
Go to the original page for the full text.

hinweise zur asyl- und fremdenstatistik



found at http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/hinweise_asyl_fremdenstatistik.pdf at 20090818_175437 :
HINWEISE ZUR
ASYL- UND
FREMDENSTATISTIK
Version 1.8 vom 07.05.2007
ASYL – UND FREMDENSTATISTIK
HINWEISE
Die Rahmenbedingungen für die Asyl- und Fremdenstatistik haben sich in den
letzten Jahren stark verändert. Seit dem Ausbau des Fremdeninformationssystems
(FIS) und des Asylwerberinformationssystems (AIS) stehen zwei Datenquellen zur
Verfügung, die es ermöglichten ein Bundesstatistisches Fremdeninformationssystem
(BFIS) einzurichten und lfd. zu aktualisieren.
Die vorliegende Statistik beruht auf den von den jeweiligen Behörden bis zum
Stichtag gespeicherten Daten. Es kann aus organisatorischen, verwaltungstechnischen
oder auch rechtlichen Gründen zu Verzögerungen bei der Speicherung
kommen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Aktualität der Daten. Es
werden daher immer alle Monatsdaten des lfd. Jahres neu berechnet und
veröffentlicht.
Asylwesen
Grundsätzliches:
Die Asylstatistik enthält Fremde die einen Antrag gemäß Asylgesetz gestellt haben.
Die verwendeten Abkürzungen bzw. Paragraphenverweise haben folgende
Bedeutung:
• „Asylwerber“:
Ein Fremder ab Einbringung eines Asylantrages bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Verfahrens oder dessen Einstellung.
• „pos.“:
Das Verfahren endete mit der Gewährung von Asyl bzw. bei der
„Refoulement-Prüfung“ (siehe dort), mit der Feststellung, dass die
Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den
Herkunftsstaat nicht zulässig ist.
• „neg.“:
Das Verfahren endete nicht mit Gewährung von Asyl, wobei dies je nach
angeführter Asylgesetzbestimmung eine Abweisung oder Zurückweisung des
Asylantrages sein kann. Bei der „Refoulement-Prüfung“ (siehe dort) endete
das Verfahren mit der Feststellung, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung
oder Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig ist.
Bundesministerium für Inneres Seite 2 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
• „rechtskr.“:
bedeutet, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, d.h. kein
ordentliches Rechtsmittel (Berufung an den UBAS) mehr offen steht, entweder
weil die Rechtsmittelfrist bereits ungenutzt verstrichen ist oder bereits der
unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) über den Asylantrag entschieden hat.
• „Refoulement-Prüfung“:
Ist ein Asylantrag abzuweisen hat die Behörde von Amts Wegen
bescheidmäßig festzustellen, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder
Abschiebung des Fremden in dessen Herkunftsstaat zulässig ist. („pos.“ oder
„neg.“ siehe oben).
• „sonstige Erledigung“:
o „Gegenstandslos - § 25“:
Asylverfahren Fremder im Familienverfahren, denen nach Befassung
des Bundesasylamtes die Einreise nicht gewährt worden ist. Bei nicht
persönlichem Erscheinen des Fremden binnen 14 Tagen bei einer
Erstaufnahmestelle wenn der Antrag bei einem Organ des öffentlichen
Sicherheitsdienstes gestellt wurde. Fremde die freiwillig in den
Herkunftsstaat abreisen. Bei schriftlicher Antragstellung soweit dies
nicht gem. § 17 Abs. 3 zulässig war.
o „Zurückweisung“:
Anträge wegen Drittstaatsicherheit oder Zuständigkeit eines anderen
Staates.
o „Einstellung - § 24“:
Asylverfahren sind einzustellen, wenn eine Feststellung des
maßgeblichen Sachverhaltes noch nicht erfolgen kann, sich der
Asylwerber aus der EAST ungerechtfertigt entfernt hat oder sein
Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflicht (§ 15) weder
bekannt noch sonst durch die Behörde leicht feststellbar ist oder er das
Bundesgebiet freiwillig verlässt und das Verfahren nicht als
gegenstandslos abzulegen ist.
• „Dublin“:
Wenn ein anderer Staat vertraglich auf Grund der Dublin-Verordnung zur
Prüfung des Asylantrages oder des Antrages auf internationalen Schutz
zuständig ist.
Bundesministerium für Inneres Seite 3 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Fremdenwesen
Grundsätzliches:
Die Fremdenstatistik enthält alle Personen, deren Aufenthalt sich nach dem
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz richtet.
Unter aufrechten Aufenthaltstitel verstehen sich alle, zum jeweiligen Stichtag
im Bundesstatistischen Fremdeninformationssystem, gespeicherten Titel. Dies
unter Einschluss aller Titel, die vor dem 31.12.2005 erteilt wurden und
entsprechend der NAG-DV umgeschlüsselt wurden (Bestandsdaten).
Aufenthaltstitel:
• Aufenthaltsbewilligung (AB):
Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden befristeten
Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck (z.B.: Betriebsentsandter, Künstler)
erteilt.
• Niederlassungsbewilligung (NB):
Niederlassungsbewilligungen werden für eine nicht bloß vorübergehende
befristete Niederlassung zu einem bestimmten Zweck (z.B.:Schlüsselkraft)
erteilt.
• Familienangehöriger:
Befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ zu erhalten
• Daueraufenthalt-EG:
Dient zur Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts
• Daueraufenthalt-Familienangehöriger:
Dient für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts
Aufenthaltszwecke:
Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen werden für einen
bestimmten Zweck erteilt, die sich durch unterschiedliche Berechtigungen
(z.B.: Erwerbstätigkeit) unterscheiden. Die Aufenthaltszwecke können der
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
entnommen werden.
Bundesministerium für Inneres Seite 4 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Dokumentationen:
• Anmeldebescheinigung:
Diese Dokumentation wird für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und
deren Angehörige, sofern sie selber EWR-Bürger sind, ausgestellt. Es muss
eine Meldung bei der zuständigen Behörde (richtet sich nach dem Wohnsitz;
Landeshauptmann bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) spätestens nach 3
Monaten ab Niederlassung erfolgen.
Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhängt werden.
• Daueraufenthaltskarte:
Diese Dokumentation wird für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten
EWR-Bürgern, die nicht EWR-Bürger sind, ausgestellt, und wenn sie
Ehegatten sind, oder Verwandte des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in
gerader, absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, darüber
hinaus sofern ihnen Unterhalt gewährt wird, oder Verwandte des EWRBürgers
oder seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen
Unterhalt gewährt wird.
• Lichtbildausweis für EWR-Bürger
Anträge:
• Erstantrag:
Ein Antrag für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich
vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus persönlich zu stellen und
die Entscheidung ist im Ausland abzuwarten.
• Verlängerungsantrag:
Ein Verlängerungsantrag richtet sich auf die (abermalige) Erteilung des
gleichen Aufenthaltstitels. Diese Anträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
des Aufenthaltstitels einzubringen und können im Inland gestellt werden. Nach
Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller weiterhin
rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig.
• Zweckänderungsantrag:
Beim Zweckänderungsantrag besteht für Fremde die Möglichkeit den
Aufenthaltszweck während seines Aufenthaltes in Österreich zu ändern, unter
der Voraussetzung, dass bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt.
Zweckänderungsanträge sind grundsätzlich sofort zu beantragen, jedenfalls
aber vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels.
Bundesministerium für Inneres Seite 5 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Untenstehende Punkte sind in der Statistik technisch nicht aufschlüsselbar und
wären rechtlich wie folgt aufzulisten (Übernahme aus alter Rechtslage):
* Familienangehörige-Ö:
-Ehegatte und Kinder bis 18 Jahre: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“
-Kinder über 18 Jahre: „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“
-Angehörige in aufsteigender Linie mit aufrechtem Zugang zum Arbeitsmarkt:
„Niederlassungsbewilligung-beschränkt“
-Angehörige in aufsteigender Linie ohne aufrechten Zugang zum Arbeitsmarkt:
„Niederlassungsbewilligung-Angehöriger“
* Ehemals erteilte Aufenthaltstitel – Familiengemeinschaft mit Österreicher/
begünstigte Drittsta.-Ö, § 49 Abs 1 FrG - entsprechen nunmehr im
Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz dem Aufenthaltstitel:
„Familienangehöriger“
* Ehem.-Niederlassungsnachweis:
Diente zur Dokumentation des unbefristeten Aufenthaltsrecht – entspricht
nunmehr: Daueraufenthalt-EG und Daueraufenthalt-Familienangehöriger
Bundesministerium für Inneres Seite 6 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Quotenauslastung:
Die angeführten Paragraphen haben gemäß Niederlassungsverordnung
BGBl. II Nr. 426/2005 folgende Bedeutung:
• § 3 Abs 1-9 Z 1:
unselbständige Schlüsselkräfte und Familiennachzug von Schlüsselkräften
• § 3 Abs 1-9 Z 2:
selbständige Schlüsselkräfte
• § 3 Abs 1-9 Z 3:
Familienzusammenführung
• § 3 Abs 1-9 Z 4:
ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privat-alt)
• § 3 Abs 1-9 Z 5a:
Mobilitätsquote für unselbständige Mobilitätsfälle
• § 3 Abs 1-9 Z 5b:
Mobilitätsquote für selbständige Mobilitätsfälle
• § 3 Abs 1-9 Z 5c:
Mobilitätsquote für ausgenommen Erwerbstätige
• § 3 Abs 1-9 Z 6:
Zweckwechselquote für Inhaber von NB Angehöriger
Bundesministerium für Inneres Seite 7 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Fremdenpolizeiwesen
• Zurückweisung: polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der unerlaubten
Einreise von Fremden
• Ausweisung: Landesverweisung, nach deren Rechtskraft ein Fremder das
Bundesgebiet zu verlassen hat. Ausweisungen können sowohl gegen Fremde,
die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Österreich aufhalten (§53 FPG), als
auch bei Vorliegen bestimmter Umstände gegen aufenthaltsberechtigte
Fremde verfügt werden (§54 FPG).
• Aufenthaltsverbot: Landesverweisung mit dem Verbot, das österreichische
Bundesgebiet für einen bestimmten Zeitraum wieder zu betreten.
• Rückkehrverbot: Gegen einen Asylwerber erlassenes Verbot das
österreichische Bundesgebiet für einen bestimmten Zeitraum wieder zu
betreten.
• Schubhaft: Anhaltung von Fremden zum Zwecke der Sicherung des
Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung
bis zum Eintritt ihrer Durchsetzbarkeit oder zum Zwecke der Sicherung einer
Abschiebung, Zurückschiebung oder Durchbeförderung
• Gelinderes Mittel: Abstandnahme von der Anordnung der Schubhaft
aufgrund der Annahme, dass deren Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel
erreicht werden kann. Als gelinderes Mittel kommt insbesondere die
Anordnung in Betracht, in von der Behörde bestimmten Räumen Unterkunft zu
nehmen oder sich in periodischen Abständen bei einem bestimmten
Polizeikommando zu melden
• Zurückschiebung: Außerlandesschaffung eines Fremden, der nicht
rechtmäßig in das Bundesgebiet eingereist ist und binnen sieben Tagen
betreten wurde, oder innerhalb von sieben Tagen nach Einreise in das
Bundesgebiet von der Republik Österreich auf Grund eines
Rückübernahmeabkommens oder internationaler Gepflogenheiten
zurückgenommen werden muss
• Freiwillige Ausreise/Ausreiseverpflichtung: Auftrag der Behörde an den
Fremden das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.
• Abschiebung: zwangsweise Außerlandesschaffung in Vollstreckung einer
durchsetzbaren Ausweisung oder eines durchsetzbaren Aufenthaltsverbots.
Bundesministerium für Inneres Seite 8 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik

fayman zu recken1



found at http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00011/fname_151050.pdf#search=%22bleiberecht%22 at 20090818_135205 :
Bundeskanzler Werner Faymann: Zum Rechtsstaat gehört auch dazu, dass wir die
Beurteilung, ob ein Antrag von jemandem anerkannt wird oder nicht, auch dem Rechtsstaat
überlassen, nämlich der Behörde, dass wir die Beurteilung, ob jemand Schlepper
ist oder nicht, auch dem Rechtsstaat überlassen, nämlich der Beweiswürdigung und
der Verurteilung, und nicht hier im Parlament die eigene politische Meinung gleich mit
dem Urteil verknüpfen.
Diese Trennung im Rechtsstaat und daher auch dieser Respekt vor Entscheidungen
der Behörden und Ermittlungen, falls es um Schlepperwesen geht, dieser Respekt dem
Rechtsstaat gegenüber gehören auch dazu. Zu einem Rechtsstaat, den Sie hier zu
Recht eingemahnt haben, auch, dass Politiker und Regierungen die Verantwortung
dafür tragen und keine Verhöhnung des Rechtsstaats zulassen, gehört es auch, keine
vorschnellen Verurteilungen hier im Hohen Haus vorzunehmen.
(Beifall bei der SPÖ
sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

bleiberecht regierungsvorlage märz 2009



found at http://www.parlinkom.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0158/PK0158.shtml at 20090818_133323 :
Mit der Vorlage wird das aus Sicht des VfGH bestehende Manko nunmehr behoben. Demnach kann für so genannte "Altfälle" in begründeten Fällen auf Antrag eine beschränkte Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der/die betroffene Fremde seit 1. Mai 2004 durchgängig in Österreich aufhält, zumindest während der Hälfte des Aufenthaltszeitraums rechtmäßig im Land war, er/sie gut integriert ist und über ein ausreichendes Einkommen verfügt.


Sollte die Selbsterhaltungsfähigkeit nicht gegeben sein, kann sie durch eine Patenschaftserklärung ersetzt werden. Der "Pate" muss sich verpflichten, mindestens drei Jahre lang für Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung des/der betroffenen Fremden zu sorgen, und darf dafür keine Gegenleistung verlangen. Mittel der öffentlichen Hand dürfen nicht verwendet werden.


Die Letztentscheidung über ein Bleiberecht für "Altfälle" trifft die Innenministerin bzw. der Innenminister, zu ihrer Beratung wird ein Beirat eingerichtet, dem unter anderem NGO-VertreterInnen und je ein Vertreter des Gemeinde- und des Städtebundes angehören.


In allen anderen Fällen wird die Zuerkennung eines Aufenthaltsrechts aus humanitären Erwägungen im Rahmen von laufenden Fremdenrechts- bzw. Asylverfahren geprüft. Dabei ist Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens) besonderes Augenmerk zu schenken. Ist es aufgrund dieses Artikels geboten, kann die zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde Fremden in Ausnahmefällen künftig auch dann eine unbeschränkte bzw. beschränkte Niederlassungsbewilligung erteilen, wenn sie nicht alle allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen. Diese Ausnahmebestimmung kann allerdings nicht bei einem aufrechten Aufenthaltsverbot, einer Scheinehe, einer Scheinadoption oder einer rechtskräftig erlassenen Ausweisung zur Anwendung kommen.

caritas statement zum bleiberecht



found at http://derstandard.at/1250003457910/Kritik-Bleiberecht-verfehlt-den-Zweck at 20090818_132154 :
Wien - Das seit April geltende Bleiberecht, das Ausländern die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf humanitären Aufenthalt in Österreich zu stellen, verfehle vielfach seinen Zweck, kritisiert Karin Kail, Leiterin der Flüchtlings- und Migrationsabteilung der Caritas Österreich: "Die Regeln werden von den Fremdenbehörden extrem streng angewandt. Damit gerät der Schutz des Menschenrechts auf Privatleben und Familie, der eigentlich gestärkt werden sollte, aus dem Blick" .

So werde anhand der festgelegten Bleibekriterien wie Aufenthaltsdauer, Familienleben und berufliche Verankerung, die bei jedem Antragsteller abgeprüft werden, "keine Gesamteinschätzung durchgeführt, wie sie der Verfassungsgerichtshof wünscht" . Sondern "die einzelnen Punkte werden checklistenartig abgehakt" .

goodworld



Hello world!

This is my first fully automated post!
it posts text from clipboard
and files from web and hard disc to blogger
and then shares the blog entry on facebook.
with the blog title and the used labels in the
status message.

p.s.: only one of the two photos shows me!

This might seem a bit useless, but it comes in very handy
for research on the internet.
-just copying text
-saving with timestamp
and “labels”
-and maybe screenshot
to hard disc or (private) blog
or google docs

all with just one click.

I´ll share the macro as soon as it´s “cleaned up”

love and peas.

“GOTO URL=bed.htm”