fayman zu recken1



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Bundeskanzler Werner Faymann: Zum Rechtsstaat gehört auch dazu, dass wir die
Beurteilung, ob ein Antrag von jemandem anerkannt wird oder nicht, auch dem Rechtsstaat
überlassen, nämlich der Behörde, dass wir die Beurteilung, ob jemand Schlepper
ist oder nicht, auch dem Rechtsstaat überlassen, nämlich der Beweiswürdigung und
der Verurteilung, und nicht hier im Parlament die eigene politische Meinung gleich mit
dem Urteil verknüpfen.
Diese Trennung im Rechtsstaat und daher auch dieser Respekt vor Entscheidungen
der Behörden und Ermittlungen, falls es um Schlepperwesen geht, dieser Respekt dem
Rechtsstaat gegenüber gehören auch dazu. Zu einem Rechtsstaat, den Sie hier zu
Recht eingemahnt haben, auch, dass Politiker und Regierungen die Verantwortung
dafür tragen und keine Verhöhnung des Rechtsstaats zulassen, gehört es auch, keine
vorschnellen Verurteilungen hier im Hohen Haus vorzunehmen.
(Beifall bei der SPÖ
sowie der Abg. Mag. Lunacek.)