Verfassungsrecht 2009/10 Kodex auf den ebook Reader bringen - Work in Progress

Schritt 1: Die Liste


Als erstes steht der Name des Gesetzes in der Reihenfolge, in der sie auch im Kodex aufgelistet sind. Daran schließt die html adresse laut RIS an-....

Wie krieg ich das RIS auf meinen Ebook-Reader?

Ja. Es ist soweit.

Jetzt hab auch ich mir einen ebook-reader zugelegt.
Damit ich mir die invvestierten Euros aber auch wieder herausamüsieren kann, muß ich ihm bzw eigentlich mir noch ein paar Tricks beibringen.

Die Aufgabe ist, daß der Reader das herumschleppen von Kodices (den wirklich dicken Gesetzesbüchern) unnötig macht. Soweit so einfach. Die sollen aber auch immer aktuell sein und das ohne daß ich ständig manuell herumspeichern muß. Also zB per macros. der Plan ist...

Wort zum Freitag: “Arbeitstempo”

                    
>>Nächst den Schwingen des Argushahnes ist das Arbeitstempo der modernen Menschheit das dümmste Produkt intraspezifischer Selektion.<<

Oskar Heinroth in “Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit” von Konrad Lorenz.

makabere Kurzgeschichte von anno tobacco


gerade auf einer alten floppy disk [!] gefunden: 
 Hmm...
Hmm...
So ist´s brav meine Süße. Ganz ruhig. Halt still...
T-SCH-K!
  Das Fell reißt schlagartig ein. Geschickt teilt die geübte Spitze ängstlich weichend weiches Fleisch. Durch die Epidermis. Durch ein wenig Fett. Zerreißt anliegende Muskelfasern. Der im Weg stehende Knochen splittert. Endlich dringt der Boltzen in sanfte Gehirnwindungen. Dunkelheit im tierischen Bewußtsein. Ein bißchen wird noch herumgezuckt, dann ist es endlich aus.

H1GH running (smoker) nummero 3 und kleiner Presse-Rundblick

30112009033Nach einer viel zu langen Pause wegen Krankheit (weder Vogel- noch Schweinegrippe, sondern einfach nur so sehr bescheiden beisammen sein) und einem leichten Anflug von Winterdepression, war es heute morgen eine lohnende Anstrengung und ein echtes Erlebnis ganz früh aus den Federn zu springen
der Frühaufsteher wurde heute mit einem zauberhaften Morgenhimmel belohnt!

freemind mindmapping colaboration over the net

 

It´s no big news that FreeMind is one of the best mindmapping utilities. That´s not only because it is free like in free beer, but also because it is extremely easy to handle and it works on any operating system. There is no use in recommending it any further, because once you tried it, you´ll be hooked anyway.

BDownload FreeMind 180x60 (png format)ut (and there is always a big butt), it just got even better!

running H1GH 2…

zwischen Muskelkater und vorfreudigem Wadenkrampf auf zum zweiten Tag:
GPS funktioniert nicht, wie sich etwas später herausstellt. wegen leichter Bewölkung oder weil in der Hosentasche der Empfang nicht ausreicht. wurscht ich weis ja wo ich bin.

Running H1GH…

pfeif, pfeif, pfeif,….

rein beim Tor. bis jetzt gehend. ab dem Torbogen gehts los. Um die Ecke und: Laufschritt! Musik im Kopfhörer. die Pixies. nett aber nicht mein Rythmus. ich hör meinen Rythmus eigentlich gar nicht. Kopfhörer raus aus den Ohren. Die Stöpsel schlagen hin und her. nächstes Mal ohne. langsam laufen, mann du fängst ja gerade erst an. also ein Gang zurück. Erste Ecke. um die Hecke. entgegenkommt der erste Auchläufer. 2,20 m hoch 1,50 m breit Glatze und schwarz wie die Nacht.

tu felix austria – mir scheissen uns nix!

Während irgendwo auf der Welt sicherlich angedacht wurde, nützte Obertrum den 11. September 2009 zu Erbaulicherem.
image Wenn Kronehit kommt, muß man lächeln auch wenn man in einer Badewanne voll Bier sitzt.

real world tetris

das schaut nach einer ordentlichen Gaudi aus:

Die Jungs aus SanFran zeigen was man mit tragbaren Lampen, einer lauen Sommernacht und ca. 30 buddies auf freebords so anstellen kann

feed the frog!

Frösche sind meistens hungrig. nicht gewusst? Na dann schau dir mal den hier an...

für gutes benehmen braucht man nur die handynummer des bruders….

Wenn die Nacht hereinbricht und die jungen Leute sich ein wenig amüsieren wollen, dann ist es mit den guten Manieren schnell vorbei, wenn einen so ein kleiner Türsteher nicht reinlassen will und auch noch nicht mal auf wüsteste Beschimpfungen reagiert. Irgendwie kehren die Manieren dann aber doch wieder...

I did it!


I did it!

Finally I got my sweet little imacro to work!

What is it all about?

Well it started out with me doing a lot of research on the internet and I was downloading entire webpages to my hard drive while all I wanted was just a quote I coul easily find again.
Ofcourse I had to have the exact internet address and time, so I could use the quote in my paper.
So there I was, downloading webpages to different folders to keep it organised.
I am a little chaotic here and there, so I forgot what I put in which folder, which turned out to be quite desasterous because of the sheer amount of files I had "collected".

textbox-html


Kanalslampe

Welcome L!

Jetzt sollte der blog auf deinem iphone nicht mehr als kleines gefzeltes etwas, sondern als schöne liste erscheinen.

Intersquash sei dank!

Du bist übrigens eingeladen, dich hier auch auszutoben, wenn du lust hast. Also: willkomen in der sandkiste!

viennamixed now iphonized thanks to Dr Anurag Singh (and intersquash.com).

go to:
http://www.intersquash.com/index.php
follow the 2-step instructions and iphonize any site.

almost too easy.

I shouldn´t have said that.
Why?
Well, it just didn´t work.
But once again google, tons of patience and Dr. Anurag Singh and his script saved the day (or rather the iphone version (click to view on pc/mac).
it even works with sonys playstation portable (although the regular blogger version with relative pagewidth is faster).

the final solution now is a little webpage that automatically redirects the user according to the screenwidth of his device.
not too elegant, but working.

check out viennamixed.at.vu

profiwasserrakete


quote from http://www.c-turbines.ch/Wasserrakete.html at 20090826_224655 :
..."Wasserrakete









Liebe Kinder...
Heute lernen wir, wie man aus einer PET-Flasche, Muttis Gartenschlauch und ein paar anderen Utensilien, eine Wasserrakete baut. Diese Teile machen eine ganze Menge Spaß, obschon sie relativ einfach herzustellen sind.




So sieht das gute Stück am Schluss in etwa aus.

Achtung graue Theorie:

Funktionsprinzip:

Ein "Druckkörper" wird zu ca. 1/3 mit Wasser befüllt und auf die Startvorrichtung aufgebracht.
Mit einer Fahrradpumpe (oder Kompressor) wird Druckluftduft in die Flasche gepumpt, (ca. 8 Bar) welche zusammen mit dem Wasser den "Treibstoff" bildet.

Durch ziehen an der gelben Leine wird der Start eingeleitet und die Rakete zum Flug freigegeben...

Wie es ganz genau funktioniert seht ihr in der folgenden Beschreibung.

Ende der grauen Theorie.



Um es vorne weg zu nehmen. Es gibt natürlich tausend Möglichkeiten die Raketen und die Startrampe
zu gestallten. Die hier gezeigte Variante sollte nur eine Idee dazu geben, wie es gemacht werden könnte.
Für den "Hausgebrauch" tut es auch eine Startrampe aus Holz, anstelle von einem Aluring für die Gardena-Kupplung
könnten Kabelbinder verwendet werden und die Übersetzungsvorrichtung kann weggelassen werden. Anstelle nimmt
man zwei Ringschrauben welche das Seil umlenken..."...end of quote.
Go to the original page for the full text.

wtf?


quote from http://www.youtube.com/user/viennois0123 at 20090821_225701 :
..."Sorry, something went wrong.

A team of highly trained monkeys has been dispatched to deal with this situation."...end of quote.
Go to the original page for the full text.

hinweise zur asyl- und fremdenstatistik



found at http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/hinweise_asyl_fremdenstatistik.pdf at 20090818_175437 :
HINWEISE ZUR
ASYL- UND
FREMDENSTATISTIK
Version 1.8 vom 07.05.2007
ASYL – UND FREMDENSTATISTIK
HINWEISE
Die Rahmenbedingungen für die Asyl- und Fremdenstatistik haben sich in den
letzten Jahren stark verändert. Seit dem Ausbau des Fremdeninformationssystems
(FIS) und des Asylwerberinformationssystems (AIS) stehen zwei Datenquellen zur
Verfügung, die es ermöglichten ein Bundesstatistisches Fremdeninformationssystem
(BFIS) einzurichten und lfd. zu aktualisieren.
Die vorliegende Statistik beruht auf den von den jeweiligen Behörden bis zum
Stichtag gespeicherten Daten. Es kann aus organisatorischen, verwaltungstechnischen
oder auch rechtlichen Gründen zu Verzögerungen bei der Speicherung
kommen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Aktualität der Daten. Es
werden daher immer alle Monatsdaten des lfd. Jahres neu berechnet und
veröffentlicht.
Asylwesen
Grundsätzliches:
Die Asylstatistik enthält Fremde die einen Antrag gemäß Asylgesetz gestellt haben.
Die verwendeten Abkürzungen bzw. Paragraphenverweise haben folgende
Bedeutung:
• „Asylwerber“:
Ein Fremder ab Einbringung eines Asylantrages bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Verfahrens oder dessen Einstellung.
• „pos.“:
Das Verfahren endete mit der Gewährung von Asyl bzw. bei der
„Refoulement-Prüfung“ (siehe dort), mit der Feststellung, dass die
Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den
Herkunftsstaat nicht zulässig ist.
• „neg.“:
Das Verfahren endete nicht mit Gewährung von Asyl, wobei dies je nach
angeführter Asylgesetzbestimmung eine Abweisung oder Zurückweisung des
Asylantrages sein kann. Bei der „Refoulement-Prüfung“ (siehe dort) endete
das Verfahren mit der Feststellung, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung
oder Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig ist.
Bundesministerium für Inneres Seite 2 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
• „rechtskr.“:
bedeutet, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, d.h. kein
ordentliches Rechtsmittel (Berufung an den UBAS) mehr offen steht, entweder
weil die Rechtsmittelfrist bereits ungenutzt verstrichen ist oder bereits der
unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) über den Asylantrag entschieden hat.
• „Refoulement-Prüfung“:
Ist ein Asylantrag abzuweisen hat die Behörde von Amts Wegen
bescheidmäßig festzustellen, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder
Abschiebung des Fremden in dessen Herkunftsstaat zulässig ist. („pos.“ oder
„neg.“ siehe oben).
• „sonstige Erledigung“:
o „Gegenstandslos - § 25“:
Asylverfahren Fremder im Familienverfahren, denen nach Befassung
des Bundesasylamtes die Einreise nicht gewährt worden ist. Bei nicht
persönlichem Erscheinen des Fremden binnen 14 Tagen bei einer
Erstaufnahmestelle wenn der Antrag bei einem Organ des öffentlichen
Sicherheitsdienstes gestellt wurde. Fremde die freiwillig in den
Herkunftsstaat abreisen. Bei schriftlicher Antragstellung soweit dies
nicht gem. § 17 Abs. 3 zulässig war.
o „Zurückweisung“:
Anträge wegen Drittstaatsicherheit oder Zuständigkeit eines anderen
Staates.
o „Einstellung - § 24“:
Asylverfahren sind einzustellen, wenn eine Feststellung des
maßgeblichen Sachverhaltes noch nicht erfolgen kann, sich der
Asylwerber aus der EAST ungerechtfertigt entfernt hat oder sein
Aufenthaltsort wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflicht (§ 15) weder
bekannt noch sonst durch die Behörde leicht feststellbar ist oder er das
Bundesgebiet freiwillig verlässt und das Verfahren nicht als
gegenstandslos abzulegen ist.
• „Dublin“:
Wenn ein anderer Staat vertraglich auf Grund der Dublin-Verordnung zur
Prüfung des Asylantrages oder des Antrages auf internationalen Schutz
zuständig ist.
Bundesministerium für Inneres Seite 3 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Fremdenwesen
Grundsätzliches:
Die Fremdenstatistik enthält alle Personen, deren Aufenthalt sich nach dem
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz richtet.
Unter aufrechten Aufenthaltstitel verstehen sich alle, zum jeweiligen Stichtag
im Bundesstatistischen Fremdeninformationssystem, gespeicherten Titel. Dies
unter Einschluss aller Titel, die vor dem 31.12.2005 erteilt wurden und
entsprechend der NAG-DV umgeschlüsselt wurden (Bestandsdaten).
Aufenthaltstitel:
• Aufenthaltsbewilligung (AB):
Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden befristeten
Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck (z.B.: Betriebsentsandter, Künstler)
erteilt.
• Niederlassungsbewilligung (NB):
Niederlassungsbewilligungen werden für eine nicht bloß vorübergehende
befristete Niederlassung zu einem bestimmten Zweck (z.B.:Schlüsselkraft)
erteilt.
• Familienangehöriger:
Befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ zu erhalten
• Daueraufenthalt-EG:
Dient zur Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts
• Daueraufenthalt-Familienangehöriger:
Dient für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts
Aufenthaltszwecke:
Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen werden für einen
bestimmten Zweck erteilt, die sich durch unterschiedliche Berechtigungen
(z.B.: Erwerbstätigkeit) unterscheiden. Die Aufenthaltszwecke können der
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
entnommen werden.
Bundesministerium für Inneres Seite 4 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Dokumentationen:
• Anmeldebescheinigung:
Diese Dokumentation wird für freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und
deren Angehörige, sofern sie selber EWR-Bürger sind, ausgestellt. Es muss
eine Meldung bei der zuständigen Behörde (richtet sich nach dem Wohnsitz;
Landeshauptmann bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) spätestens nach 3
Monaten ab Niederlassung erfolgen.
Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhängt werden.
• Daueraufenthaltskarte:
Diese Dokumentation wird für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten
EWR-Bürgern, die nicht EWR-Bürger sind, ausgestellt, und wenn sie
Ehegatten sind, oder Verwandte des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in
gerader, absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, darüber
hinaus sofern ihnen Unterhalt gewährt wird, oder Verwandte des EWRBürgers
oder seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen
Unterhalt gewährt wird.
• Lichtbildausweis für EWR-Bürger
Anträge:
• Erstantrag:
Ein Antrag für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich
vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus persönlich zu stellen und
die Entscheidung ist im Ausland abzuwarten.
• Verlängerungsantrag:
Ein Verlängerungsantrag richtet sich auf die (abermalige) Erteilung des
gleichen Aufenthaltstitels. Diese Anträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
des Aufenthaltstitels einzubringen und können im Inland gestellt werden. Nach
Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller weiterhin
rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig.
• Zweckänderungsantrag:
Beim Zweckänderungsantrag besteht für Fremde die Möglichkeit den
Aufenthaltszweck während seines Aufenthaltes in Österreich zu ändern, unter
der Voraussetzung, dass bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt.
Zweckänderungsanträge sind grundsätzlich sofort zu beantragen, jedenfalls
aber vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels.
Bundesministerium für Inneres Seite 5 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Untenstehende Punkte sind in der Statistik technisch nicht aufschlüsselbar und
wären rechtlich wie folgt aufzulisten (Übernahme aus alter Rechtslage):
* Familienangehörige-Ö:
-Ehegatte und Kinder bis 18 Jahre: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“
-Kinder über 18 Jahre: „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“
-Angehörige in aufsteigender Linie mit aufrechtem Zugang zum Arbeitsmarkt:
„Niederlassungsbewilligung-beschränkt“
-Angehörige in aufsteigender Linie ohne aufrechten Zugang zum Arbeitsmarkt:
„Niederlassungsbewilligung-Angehöriger“
* Ehemals erteilte Aufenthaltstitel – Familiengemeinschaft mit Österreicher/
begünstigte Drittsta.-Ö, § 49 Abs 1 FrG - entsprechen nunmehr im
Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz dem Aufenthaltstitel:
„Familienangehöriger“
* Ehem.-Niederlassungsnachweis:
Diente zur Dokumentation des unbefristeten Aufenthaltsrecht – entspricht
nunmehr: Daueraufenthalt-EG und Daueraufenthalt-Familienangehöriger
Bundesministerium für Inneres Seite 6 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Quotenauslastung:
Die angeführten Paragraphen haben gemäß Niederlassungsverordnung
BGBl. II Nr. 426/2005 folgende Bedeutung:
• § 3 Abs 1-9 Z 1:
unselbständige Schlüsselkräfte und Familiennachzug von Schlüsselkräften
• § 3 Abs 1-9 Z 2:
selbständige Schlüsselkräfte
• § 3 Abs 1-9 Z 3:
Familienzusammenführung
• § 3 Abs 1-9 Z 4:
ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privat-alt)
• § 3 Abs 1-9 Z 5a:
Mobilitätsquote für unselbständige Mobilitätsfälle
• § 3 Abs 1-9 Z 5b:
Mobilitätsquote für selbständige Mobilitätsfälle
• § 3 Abs 1-9 Z 5c:
Mobilitätsquote für ausgenommen Erwerbstätige
• § 3 Abs 1-9 Z 6:
Zweckwechselquote für Inhaber von NB Angehöriger
Bundesministerium für Inneres Seite 7 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik
Fremdenpolizeiwesen
• Zurückweisung: polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der unerlaubten
Einreise von Fremden
• Ausweisung: Landesverweisung, nach deren Rechtskraft ein Fremder das
Bundesgebiet zu verlassen hat. Ausweisungen können sowohl gegen Fremde,
die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Österreich aufhalten (§53 FPG), als
auch bei Vorliegen bestimmter Umstände gegen aufenthaltsberechtigte
Fremde verfügt werden (§54 FPG).
• Aufenthaltsverbot: Landesverweisung mit dem Verbot, das österreichische
Bundesgebiet für einen bestimmten Zeitraum wieder zu betreten.
• Rückkehrverbot: Gegen einen Asylwerber erlassenes Verbot das
österreichische Bundesgebiet für einen bestimmten Zeitraum wieder zu
betreten.
• Schubhaft: Anhaltung von Fremden zum Zwecke der Sicherung des
Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung
bis zum Eintritt ihrer Durchsetzbarkeit oder zum Zwecke der Sicherung einer
Abschiebung, Zurückschiebung oder Durchbeförderung
• Gelinderes Mittel: Abstandnahme von der Anordnung der Schubhaft
aufgrund der Annahme, dass deren Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel
erreicht werden kann. Als gelinderes Mittel kommt insbesondere die
Anordnung in Betracht, in von der Behörde bestimmten Räumen Unterkunft zu
nehmen oder sich in periodischen Abständen bei einem bestimmten
Polizeikommando zu melden
• Zurückschiebung: Außerlandesschaffung eines Fremden, der nicht
rechtmäßig in das Bundesgebiet eingereist ist und binnen sieben Tagen
betreten wurde, oder innerhalb von sieben Tagen nach Einreise in das
Bundesgebiet von der Republik Österreich auf Grund eines
Rückübernahmeabkommens oder internationaler Gepflogenheiten
zurückgenommen werden muss
• Freiwillige Ausreise/Ausreiseverpflichtung: Auftrag der Behörde an den
Fremden das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.
• Abschiebung: zwangsweise Außerlandesschaffung in Vollstreckung einer
durchsetzbaren Ausweisung oder eines durchsetzbaren Aufenthaltsverbots.
Bundesministerium für Inneres Seite 8 von 8 Hinweise zur Asyl- und Fremdenstatistik